AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 12/2016
Ritter Reha Fahrzeugbau GmbH
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Ritter Reha Fahrzeugbau GmbH, [Adresse einfügen],
Geschäftsführerin: Christin Ritter,
– nachfolgend „Auftragnehmer/Verkäufer“ genannt –
und ihren Kunden. -
Die AGB gelten insbesondere für:
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den Verkauf von Fahrzeugteilen
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Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen
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den Umbau von Fahrzeugen, insbesondere behindertengerechte Anpassungen (Reha-Umbauten)
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Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Vertragspartner / Begriffsbestimmungen
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB).
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Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
III. Vertragsschluss
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Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
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Bei individuell angefertigten Umbauten (insbesondere behindertengerechte Fahrzeuganpassungen) gilt der Vertrag spätestens mit Beginn der Ausführung als geschlossen.
IV. Leistungen
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Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
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Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen
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Lieferung und Einbau von Ersatzteilen
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Individuelle Umbauten von Fahrzeugen (z. B. Handbediengeräte, Rollstuhlverladehilfen, Sitzsysteme)
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
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Probefahrten und Überführungsfahrten sind zulässig, soweit sie zur Durchführung des Auftrags notwendig sind.
V. Preise und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
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Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme bzw. Übergabe und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
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Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
VI. Liefer- und Fertigstellungstermine
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Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
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Verzögerungen aufgrund von:
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Lieferengpässen
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höherer Gewalt
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technischen Problemen
gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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Bei erheblichen Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
VII. Abnahme
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Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen.
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Erfolgt keine Abnahme, kann der Auftragnehmer:
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das Fahrzeug kostenpflichtig einlagern
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gesetzliche Rechte geltend machen
VIII. Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Teile und eingebaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
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Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
IX. Gewährleistung
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Für Verbraucher gilt:
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2 Jahre Gewährleistung auf neue Teile
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1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Teile
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Für Unternehmer gilt:
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1 Jahr Gewährleistung auf neue Teile
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keine Gewährleistung auf gebrauchte Teile
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Bei Reparaturen und Umbauten beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
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Ausgenommen sind:
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Verschleißteile
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unsachgemäße Nutzung
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eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden
X. Besondere Regelungen für individuelle Umbauten
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Behindertengerechte Fahrzeugumbauten erfolgen individuell nach Kundenwunsch.
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Eine Rückgabe oder ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn:
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die Leistung individuell angefertigt wurde
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der Umbau bereits begonnen wurde
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Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (z. B. körperliche Einschränkungen) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
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Eine TÜV-Abnahme kann erforderlich sein und erfolgt ggf. gesondert.
XI. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
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Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
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Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
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Keine Haftung besteht für:
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im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände
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Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung
XII. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
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Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
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individuell angefertigten Umbauten
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bereits begonnenen Dienstleistungen mit Zustimmung des Kunden
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Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung erforderlich.
XIII. Gerichtsstand
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Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
XIV. Streitbeilegung
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Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hinweis:
Handelsregister und USt-ID werden nach Eintragung bzw. Erteilung ergänzt.
