AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 12/2016

Ritter Reha Fahrzeugbau GmbH


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
    Ritter Reha Fahrzeugbau GmbH, [Adresse einfügen],
    Geschäftsführerin: Christin Ritter,
    – nachfolgend „Auftragnehmer/Verkäufer“ genannt –
    und ihren Kunden.

  2. Die AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Fahrzeugteilen

  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen

  • den Umbau von Fahrzeugen, insbesondere behindertengerechte Anpassungen (Reha-Umbauten)

  1. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


II. Vertragspartner / Begriffsbestimmungen

  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB).

  2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).


III. Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

  3. Bei individuell angefertigten Umbauten (insbesondere behindertengerechte Fahrzeuganpassungen) gilt der Vertrag spätestens mit Beginn der Ausführung als geschlossen.


IV. Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen

  • Lieferung und Einbau von Ersatzteilen

  • Individuelle Umbauten von Fahrzeugen (z. B. Handbediengeräte, Rollstuhlverladehilfen, Sitzsysteme)

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

  2. Probefahrten und Überführungsfahrten sind zulässig, soweit sie zur Durchführung des Auftrags notwendig sind.


V. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  2. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme bzw. Übergabe und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


VI. Liefer- und Fertigstellungstermine

  1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  2. Verzögerungen aufgrund von:

  • Lieferengpässen

  • höherer Gewalt

  • technischen Problemen
    gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

  1. Bei erheblichen Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.


VII. Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen.

  2. Erfolgt keine Abnahme, kann der Auftragnehmer:

  • das Fahrzeug kostenpflichtig einlagern

  • gesetzliche Rechte geltend machen


VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Teile und eingebaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.


IX. Gewährleistung

  1. Für Verbraucher gilt:

  • 2 Jahre Gewährleistung auf neue Teile

  • 1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Teile

  1. Für Unternehmer gilt:

  • 1 Jahr Gewährleistung auf neue Teile

  • keine Gewährleistung auf gebrauchte Teile

  1. Bei Reparaturen und Umbauten beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

  2. Ausgenommen sind:

  • Verschleißteile

  • unsachgemäße Nutzung

  • eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden


X. Besondere Regelungen für individuelle Umbauten

  1. Behindertengerechte Fahrzeugumbauten erfolgen individuell nach Kundenwunsch.

  2. Eine Rückgabe oder ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn:

  • die Leistung individuell angefertigt wurde

  • der Umbau bereits begonnen wurde

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (z. B. körperliche Einschränkungen) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

  2. Eine TÜV-Abnahme kann erforderlich sein und erfolgt ggf. gesondert.


XI. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  2. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

  3. Keine Haftung besteht für:

  • im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände

  • Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung


XII. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

  1. Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

  • individuell angefertigten Umbauten

  • bereits begonnenen Dienstleistungen mit Zustimmung des Kunden

  1. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung erforderlich.


XIII. Gerichtsstand

  1. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.


XIV. Streitbeilegung

  1. Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

  2. Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/


Hinweis:
Handelsregister und USt-ID werden nach Eintragung bzw. Erteilung ergänzt.